Die EU hat strenge Vorschriften für energieeffiziente Lampen und Leuchten.
Die Energieverbrauchskennzeichnung ist ein wichtiges Instrument, um Verbraucher über den Energieverbrauch von Lampen und Leuchten zu informieren.
Die Kennzeichnung zeigt die Energieeffizienzklasse von A bis G an, wobei A die effizienteste Klasse ist.
Die Verordnung (EU) 874/2012 führte unter anderem zu dem sogenannten Glühlampenausstieg. Lampen geringerer Stromeffizienz dürfen nicht mehr in den Handel gelangen.
Dies betrifft vor allem herkömmliche Glühlampen und bei den Halogenglühlampen die weniger effizienten. Dadurch waren die Energieklassen F und G entbehrlich geworden.
Mit der Verordnung (EU) 874/2012 wurde die Energieverbrauchskennzeichnung neu gestaltet.
Die Klassen F und G entfielen; die Skala endet nun bei der Klasse E, und die bisherige Klasse A wurde aufgeteilt in die Klassen A, A+ und A++. Damit sollten besonders stromeffiziente Lampen besser unterschieden werden können.
Eine neue Kennzeichnungsverordnung ändert dies weiter.
Die Anfang Dezember 2019 veröffentlichte Verordnung (EU) 2019/2015 sieht ab dem 1. September 2021 eine Rückkehr zur Klasseneinteilung von A bis G vor. Bis dahin bleiben die derzeit verwendeten Energieaufkleber gültig. Im Gegensatz zu beispielsweise Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen und Kühlschränken sind bei den Lampen viele tausend Produkte bei den Händlern in den Geschäften und Lägern.
Deshalb können die Händler die alten Energieaufkleber nicht innerhalb kurzer Zeit durch die neuen ersetzen. Aus diesem Grunde gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Während dieser Zeit kann man im Laden noch auf Produkte mit den dann veralteten Aufklebern stoßen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter!
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